**Wichtig**: Dies ist keine Rechtsberatung!
Scrollst du die letzten Wochen durch deinen Feed siehst du überall nur noch „ZFU“, „BGH-Urteil“ und „Coaching-Verträge nichtig“. Das Thema geht gerade mega steil und sorgt für riesige Unsicherheit in unserer Coaching-Community. Viele fragen sich: Was ist da los? Bin ich betroffen? Was muss ich jetzt tun? Ich weiß genau, wie sich das anfühlt, wenn plötzlich eine neue Welle der Verunsicherung durchs Online-Business schwappt.
Keine Sorge, du bist nicht allein! Ich bin Friederike und ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen. Wir schauen uns gemeinsam an, was hinter diesem Urteil steckt, welche konkreten Auswirkungen es für dein Online-Coaching hat und vor allem: Welche klaren Action-Steps du jetzt unternehmen kannst, um dein Business rechtssicher und zukunftssicher aufzustellen. Du bekommst hier fundiertes Wissen, das dich handlungsfähig macht. Packen wir es an, denn zusammen schaffen wir das! Du wirst am Ende dieses Artikels genau wissen, wie du vorgehen musst, um dein Business zu schützen und weiterzuentwickeln.
1. ZFU und FernUSG: Was steckt dahinter?
Was ist die ZFU eigentlich?
Die ZFU, die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, ist die zuständige Behörde in Deutschland, die Fernunterrichtslehrgänge und Fernstudiengänge zulässt und überwacht. Stell sie dir als eine Art „TÜV“ für Bildungsangebote vor, die auf Distanz stattfinden. Ihre Hauptaufgabe ist es, Teilnehmende vor unseriösen und unzureichenden Angeboten zu schützen und die Qualität zu sichern.
Die ZFU ist nicht nur eine bürokratische Hürde, sondern eine Instanz, die Vertrauen im Markt schafft. Wenn die ZFU ihre Schutzfunktion durch eine Zulassung erfüllt, signalisiert ein zugelassenes Angebot, dass es geprüft und für seriös befunden wurde. Dies wird auch direkt als „Qualitätsmerkmal“ und „starkes Marketinginstrument“ bezeichnet. Für dich als Coach bedeutet das: Eine ZFU-Zulassung ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern kann auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein. In einem Markt, der jetzt von Unsicherheit geprägt ist, signalisiert eine Zulassung Professionalität und Seriosität, was deine Zielgruppe – qualitätsbewusste Unternehmerinnen wie Kathrin – besonders schätzen wird.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG): Wofür es da ist und wen es schützt
Das FernUSG ist ein Gesetz aus dem Jahr 1976 , das genau diese Schutzfunktion regelt. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten Anbieter und Teilnehmende von Fernunterricht haben. Dazu gehören zum Beispiel ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag ohne Kosten und Risiko und ein 3-monatiges Kündigungsrecht jederzeit nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss.
Lange dachte man, das FernUSG betrifft nur „klassische“ Fernlehrgänge oder Verbraucher. Aber das BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat klargestellt: Das FernUSG schützt nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer, Selbstständige und Gründer! Das ist ein Game Changer, der die Anwendung des Gesetzes deutlich erweitert.
Das FernUSG stammt aus den 1970er-Jahren , einer Zeit weit vor Online-Coachings. Die wiederholte Betonung in den Quellen, dass „auch Unternehmer Schutz genießen“ , zeigt, dass hier eine bisher umstrittene Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt wurde. Dies ist keine neue Gesetzesänderung, sondern eine erweiterte Auslegung eines bestehenden Gesetzes, um es an die modernen digitalen Geschäftsmodelle anzupassen. Es zeigt, dass die Gerichte eine Lücke im Schutz vor unseriösen Angeboten schließen, die im Online-Business entstanden ist. Der sogenannte „B2B-Mythos“ , dass Business-Coachings nicht unter das FernUSG fallen, ist damit endgültig widerlegt. Das bedeutet für dich als Coach, dass du dein Angebot nicht mehr einfach als „B2B“ deklarieren kannst, um der Zulassungspflicht zu entgehen. Deine Zielgruppe, die oft selbst Unternehmerin ist, ist jetzt explizit geschützt.
Wann ist ein Angebot „Fernunterricht“? Die drei entscheidenden Kriterien
Dein Angebot fällt unter das FernUSG, wenn diese drei Merkmale zutreffen:
- Entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten: Du bietest Wissen oder Fähigkeiten gegen Bezahlung an. Das ist super weit gefasst und umfasst „jegliche“ Kenntnisse, egal welchen Inhalts – also auch Marketing, Vertrieb, Persönlichkeitsentwicklung, Mindset, etc. Die Bezeichnung deines Angebots („Coaching“, „Mentoring“, „Mastermind“) ist dabei irrelevant; entscheidend ist der tatsächliche Inhalt.
- Überwiegende räumliche Trennung: Lehrende und Lernende sind größtenteils räumlich getrennt. Das betrifft alle Online-Angebote! Sogar aufgezeichnete Live-Calls, die später zur Verfügung stehen, gelten als „räumlich getrennt“, weil sie zeitversetzt konsumiert werden können und eine synchrone Teilnahme entbehrlich machen. Ein kurzer Präsenz-Kickoff rettet ein überwiegend digitales Programm nicht.
- Überwachung des Lernerfolgs: Hier wird es tricky! Schon die Möglichkeit, Fragen zu stellen (per Chat, E-Mail, in Q&A-Calls oder Facebook-Gruppen), gilt als Lernerfolgskontrolle. Auch Hausaufgaben, Tests, Workbooks oder individuelle Feedbacks fallen darunter. Die Hürde ist hier extrem niedrig! Der BGH hat klargestellt, dass bereits mündliche Fragen in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs darstellen.
Mehrere Quellen betonen immer wieder, dass „schon ein Fragerecht genügt“ oder „die Hürde ist extrem niedrig“. Das ist nicht nur eine Tatsache, sondern eine entscheidende Interpretation der Gerichte. Es bedeutet, dass fast jede Form der Interaktion in einem Online-Lernprogramm – selbst wenn sie nicht als formale Prüfung gedacht ist – ausreicht, um das Kriterium der Lernerfolgskontrolle zu erfüllen. Viele Coaches bieten genau solche Interaktionen als Mehrwert an (zum Beispiel Q&A-Calls, Community-Support), ohne sich bewusst zu sein, dass dies ihr Angebot zulassungspflichtig macht. Du musst deine Angebote genau unter die Lupe nehmen. Wenn du irgendeine Form von strukturiertem Feedback, Fragenbeantwortung oder Aufgabenstellung anbietest, ist es sehr wahrscheinlich, dass dein Angebot als Fernunterricht eingestuft wird. Das ist der Punkt, an dem viele Coaches ins Wanken geraten, weil sie ihre Angebote bisher nicht als „Unterricht“ im klassischen Sinne verstanden haben.
2. Das BGH-Urteil: Warum es jetzt so wichtig ist
Der Fall, der alles verändert hat
Am 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Coaching-Branche in ihren Grundfesten erschüttert. Es ging um ein hochpreisiges 9-monatiges „Business-Mentoring-Programm“ zum Preis von rund 47.600 Euro. Dieses Angebot umfasste unter anderem Online-Meetings, Lehrvideos, Hausaufgaben und persönliche Betreuung. Der Anbieter verfügte jedoch nicht über die nach dem FernUSG erforderliche ZFU-Zulassung. Ein Teilnehmer kündigte den Vertrag und forderte sein bereits gezahltes Geld (23.800 Euro) zurück.
Während das Landgericht Heilbronn die Klage zunächst abwies, gab das OLG Stuttgart dem Kläger Recht. Der BGH hat die Revision der Anbieterin zurückgewiesen und damit das Urteil des OLG Stuttgart bestätigt. Das ist ein klares Signal!
Die Kernaussagen des BGH
- Coaching ist oft Fernunterricht: Der BGH hat klargestellt, dass auch Online-Coachings und Mentoring-Angebote als Fernunterricht im Sinne des FernUSG einzustufen sind, wenn sie systematisch Wissen vermitteln und Lernerfolgskontrollen beinhalten. Der Begriff „Fernunterricht“ wird dabei sehr weit ausgelegt und umfasst auch hybride und digitale Lernformate.
- Auch Unternehmer sind geschützt: Der Anwendungsbereich des FernUSG ist nicht auf Verbraucher beschränkt. Auch Selbstständige, Coaches, Gründerinnen und Unternehmerinnen, die solche Programme buchen, fallen unter den Schutzbereich des Gesetzes. Eine bis dato umstrittene Rechtsfrage wurde nun höchstrichterlich geklärt.
- Ohne ZFU-Zulassung ist dein Vertrag nichtig: Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung durch die ZFU (§ 12 FernUSG), ist der Coaching-Vertrag nichtig (§ 7 Abs. 1 FernUSG). Das bedeutet, er gilt als nie geschlossen und entfaltet keine Rechtswirkungen.
- Kein Wertersatz für den Anbieter: Im konkreten Fall konnte der Anbieter den Wert der bereits erbrachten Leistung nicht nachweisen, sodass kein Anspruch auf Bezahlung bestand und das gesamte Geld zurückgezahlt werden musste. Das ist ein harter Schlag für Anbieter, die dachten, sie könnten zumindest für die erbrachten Leistungen eine Vergütung verlangen.
Was das für dich als Coach bedeutet: Die Risiken
Die Kernaussage des BGH-Urteils ist die Nichtigkeit des Vertrages bei fehlender ZFU-Zulassung. Dies ist keine isolierte Konsequenz, sondern der Auslöser einer Kette von negativen Auswirkungen. Da kein Wertersatz geleistet werden muss , drohen massive Rückforderungen. Diese Rückforderungen können wiederum zu Liquiditätsproblemen und im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen. Parallel dazu können Bußgelder und Abmahnungen die finanzielle Belastung weiter erhöhen und den Ruf nachhaltig schädigen. Für dich bedeutet das: Untätigkeit ist keine Option. Die Risiken sind nicht nur theoretischer Natur, sondern können dein gesamtes Business existenzbedrohend treffen. Es geht nicht nur darum, zukünftige Fehler zu vermeiden, sondern auch darum, die Auswirkungen vergangener Handlungen zu managen.
Hier sind die genauen Risiken, die auf dich zukommen können:
- Rückforderungen: Kunden können bereits gezahlte Beträge zurückfordern, da der Vertrag nichtig ist. Das kann zu hohen finanziellen Verlusten führen, wie das Beispiel mit 23.800 Euro zeigt.
- Bußgelder: Die zuständigen Behörden (ZFU oder Landesbehörden) können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen, wenn du ohne Zulassung Fernunterricht anbietest.
- Vertragsstrafen und Abmahnungen: Verstöße gegen Verbraucherrechte (zum Beispiel fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung) oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) können zu Abmahnungen durch Verbraucherschutzorganisationen oder Mitbewerber führen. Das kann teuer werden!
- Reputationsschäden: Rechtsstreitigkeiten, Bußgelder und negative Presse können das Vertrauen in dein Angebot und deine Marke nachhaltig untergraben. Das ist besonders für uns, die wir auf Authentizität und Qualität setzen, fatal.
- Insolvenzrisiko: Bei zahlreichen Rückabwicklungen kann dies sogar zu bilanzieller Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen. Eine rechtzeitige insolvenzrechtliche und steuerliche Beratung ist in solchen Fällen dringend geboten.
3. Häufige Missverständnisse: Schluss mit der Panikmache!
Gerade in den sozialen Medien kursieren viele Mythen und Halbwahrheiten. Lass uns die häufigsten Fehlannahmen mal ganz klar entlarven, damit du nicht unnötig in Panik verfällst. Sei schlau und teste erstmal, ob du überhaupt betroffen bist.
Die Vielzahl der „Mythen“ und die wiederholte Warnung vor „Panikmache“ deuten auf ein tief verwurzeltes Missverständnis in der Coaching-Branche hin. Coaches haben sich oft auf eigene Interpretationen oder branchenübliche Annahmen verlassen (zum Beispiel „B2B ist ausgenommen“). Das BGH-Urteil widerlegt diese Annahmen jedoch explizit durch eine weite Auslegung der FernUSG-Kriterien. Dies zeigt, dass eine interne, subjektive Bewertung des eigenen Angebots oft nicht ausreicht und zu falschen Schlüssen führt. Die Empfehlung, eine „rechtliche Prüfung“ durchführen zu lassen , ist daher nicht nur eine Empfehlung, sondern eine Notwendigkeit, um eine objektive Einschätzung zu erhalten und die Diskrepanz zwischen Selbstwahrnehmung und rechtlicher Realität zu überwinden. Du kannst dich nicht mehr auf gängige Branchenannahmen verlassen. Es ist entscheidend, dass du eine unabhängige, juristische Prüfung deines Angebots durchführen lässt, um sicherzustellen, dass du nicht unwissentlich gegen das Gesetz verstößt. Das schützt dich vor bösen Überraschungen und gibt dir die nötige Sicherheit.
Schauen wir uns die Mythen an:
- Mythos 1: „Ich arbeite nur mit Selbstständigen, nicht mit Verbrauchern. B2B ist ausgenommen.“
- Falsch! Das BGH-Urteil hat ganz klar festgestellt: Auch Selbstständige, Coaches, Gründerinnen und Unternehmerinnen, die Online-Coachings oder Business-Mentorings buchen, fallen unter den Schutz des FernUSG. Es spielt keine Rolle, ob du denkst, du verkaufst an B2B-Kunden. Das Gesetz ist gegenstandsbezogen, nicht personenbezogen.
- Mythos 2: „Mein Kurs ist nicht akademisch genug, also braucht er keine Zulassung.“
- Falsch! Es geht nicht um Uni-Niveau oder akademische Inhalte. Das FernUSG schützt auch Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung, Mindset, Marketing-Strategien oder Vertrieb. Entscheidend ist die Struktur der Wissensvermittlung. Wenn du systematisch Wissen vermittelst – zum Beispiel über Lernvideos, Module oder Worksheets – bist du ein Bildungsträger im Sinne des FernUSG, unabhängig vom Wording.
- Mythos 3: „Meine Live-Calls sind doch synchron – das ist wie Präsenz.“
- Nicht unbedingt! Sobald du Aufzeichnungen von Live-Calls zur Verfügung stellst, Videos oder Aufgaben nutzt, liegt asynchroner Unterricht vor. Der BGH hat sogar aufgezeichnete Live-Calls dem Fernunterricht zugeordnet, weil sie zeitversetzt konsumiert werden können und eine synchrone Teilnahme damit entbehrlich machen. Ein kurzer Präsenz-Kickoff rettet dein überwiegend digitales Programm nicht.
- Mythos 4: „Ich mache keine Prüfungen, also keine Lernerfolgskontrolle.“
- Falsch! Die Hürde für eine Lernerfolgskontrolle ist extrem niedrig. Schon die Möglichkeit, Fragen zu stellen (in Q&A-Sessions, per E-Mail oder in einer Community-Gruppe), gilt als Überwachung des Lernerfolgs. Auch Hausaufgaben oder Feedback-Schleifen sind klare Indizien. Der BGH setzt hier die Schwelle sehr tief an.
4. Deine Action-Steps: So machst du dein Coaching rechtssicher
Du hast jetzt zwei Hauptoptionen, um dein Business zukunftssicher aufzustellen. Wichtig ist, dass du aktiv wirst und nicht den Kopf in den Sand steckst!
Option A: Die ZFU-Zulassung beantragen
Wann ist das sinnvoll? Wenn dein Angebot klar ein strukturiertes Lernprogramm ist und du Wert auf ein offizielles Qualitätssiegel legst. Eine Zulassung kann dir im Marketing einen echten Boost geben und Vertrauen schaffen, da sie Professionalität und Seriosität signalisiert.
Der Prozess: Die Zulassung ist ein bürokratischer, aber machbarer Prozess. Du musst ein detailliertes didaktisches Konzept einreichen, deine Lehrgangsmaterialien, Werbeaussagen und Vertragsunterlagen prüfen lassen. Die ZFU prüft im Wesentlichen, ob dein Lehrgang das versprochene Ziel erreichen kann, deine Werbung nicht irreführend ist und deine Vertragsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Dauer und Kosten: Sei ehrlich zu dir: Das dauert! Rechne mit 9-12 Monaten bis zur Zulassung als normal, auch wenn die ZFU selbst von 3 Monaten spricht, wenn alle Unterlagen perfekt und vollständig vorliegen (was selten der Fall ist, da oft Nachbesserungen nötig sind). Eine vorläufige Zulassung kann den Prozess beschleunigen, ist aber teurer. Die Kosten sind auch nicht ohne: Üblicherweise liegen sie bei 150-200% des Verkaufspreises deines Lehrgangs, mit einer Mindestgebühr von 1.050 Euro für eine Erstzulassung. Bei einem Kurs für 5.000 Euro wären das also 7.500 Euro Zulassungsgebühr.
Die hohen Kosten und die lange Dauer des ZFU-Zulassungsprozesses stellen eine erhebliche Hürde dar. Dies könnte auf den ersten Blick abschreckend wirken. Wenn man jedoch die „Vorteile“ wie Rechtssicherheit, Professionalisierung und Marketing-Boost betrachtet, wird klar, dass dies eine strategische Investition ist. In einem Markt, der durch das Urteil verunsichert ist und in dem unseriöse Anbieter entlarvt werden, wird ein offizielles Qualitätssiegel zu einem entscheidenden Differenzierungsmerkmal. Es ermöglicht dir, dich von der Konkurrenz abzuheben und Vertrauen bei deiner Zielgruppe aufzubauen, die Wert auf Qualität legt. Für hochpreisige, strukturierte Coaching-Programme kann die ZFU-Zulassung trotz des Aufwands eine lohnende Investition sein, die langfristig zu mehr Kundenvertrauen, einer stärkeren Marktposition und weniger rechtlichen Risiken führt. Es ist ein Weg, Legitimität in einem unregulierten Markt zu etablieren.
Vorteile:
- Rechtssicherheit: Du kannst dich voll auf dein Coaching konzentrieren, ohne rechtliche Bedenken.
- Professionalisierung: Der Prozess hilft dir, dein Angebot zu strukturieren und zu verbessern.
- Marketing-Boost: Die ZFU-Zulassung ist ein starkes Marketinginstrument, das Professionalität, Qualität und Vertrauenswürdigkeit signalisiert.
Option B: Dein Angebot ZFU-frei gestalten
Wenn du die ZFU-Zulassung nicht beantragen möchtest, musst du dein Angebot so umstrukturieren, dass es nicht mehr unter die Definition von Fernunterricht fällt. Das ist der Weg, den viele jetzt gehen wollen, aber sei dir der engen Grenzen bewusst.
Die Kriterien für Fernunterricht (Entgeltlichkeit, räumliche Trennung, Lernerfolgskontrolle) sind durch das BGH-Urteil extrem weit ausgelegt worden. Insbesondere die „Niedrigschwelligkeit“ der Lernerfolgskontrolle und die Einbeziehung von aufgezeichneten Live-Calls machen es schwierig, ein Online-Angebot als
nicht Fernunterricht zu deklarieren, wenn es auch nur annähernd strukturiert ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur ZFU-freien Gestaltung (Fokus auf individuelle Beratung, Inspiration statt Lehrplan, Support ohne Lerninhalte etc. ) bedeuten eine Abkehr von skalierbaren Online-Kursen mit standardisierten Inhalten hin zu wirklich maßgeschneiderten, oft weniger skalierbaren 1:1-Formaten. Die „Grauzone“ zwischen Coaching und Fernunterricht ist extrem klein geworden, und Coaches, die die Zulassung vermeiden wollen, müssen ihre Geschäftsmodelle grundlegend überdenken. Wenn du dein Angebot ZFU-frei gestalten willst, musst du sehr konsequent sein und auf viele Elemente verzichten, die bisher als selbstverständlich galten (zum Beispiel umfassende Videobibliotheken, strukturierte Workbooks mit Aufgaben, Q&A-Sessions, die über reine Klärungsfragen hinausgehen). Das könnte bedeuten, dass dein Angebot weniger skalierbar wird und einen höheren 1:1-Anteil erfordert.
Hier sind die Punkte, die du beachten musst, um dein Angebot ZFU-frei zu gestalten:
- Fokus auf individuelle Beratung: Dein Angebot sollte rein prozessoffen und individuell sein, ohne festes Curriculum oder strukturierten Lernpfad. Es geht um persönliche Begleitung, Mentoring oder Consulting, nicht um die systematische Vermittlung von festen Inhalten nach einem Plan.
- Inspiration statt Lehrplan: Wenn du Videos nutzt, sollten diese optional sein und nicht systematisch aufeinander aufbauen oder auf einen Lernfortschritt abzielen. Eine „Inspirationsbibliothek“ ohne festen Plan und Abfolge ist unkritischer. Es geht darum, Anregungen und Impulse zu geben, nicht Wissen systematisch zu lehren.
- Support ohne Lerninhalte: Dein WhatsApp-Support, E-Mail-Support oder andere Kommunikationskanäle dürfen keine Lerninhalte vermitteln. Sie sollten rein organisatorischen oder persönlich-begleitenden Zwecken dienen.
- Vermeide typische Fehler:
- Kein klarer Lernpfad mit Zielsetzung ohne offizielle Zulassung.
- Keine Bewerbung von „garantierten Durchbrüchen“ oder Lernerfolgen.
- Keine systematische Videostruktur mit verbindlicher Nutzung.
- Keine verpflichtenden Aufgaben, Tests oder Abschlusszertifikate.
- Die Bezeichnung deines Angebots ist egal – entscheidend ist der Inhalt!
ZFU-Pflicht: Ja oder Nein? – Dein Quick-Check
Kathrin Müller ist eine zielstrebige Unternehmerin, die ihre Zeit effizient nutzen möchte. Ein Quick-Check in Tabellenform bietet ihr eine sofortige, visuelle und leicht verständliche Möglichkeit, ihr eigenes Angebot anhand der BGH-Kriterien zu bewerten. Statt lange Texte zu lesen, kann sie schnell die relevanten Punkte abhaken und eine erste Selbsteinschätzung vornehmen. Die Beispiele helfen ihr, die abstrakten juristischen Begriffe zu konkretisieren. Dies ist eine praktische, handlungsorientierte Hilfe, die genau zu ihrer Zielgruppe und Friederikes Brand Voice passt („unkompliziert“, „schnell“, „direkt“). Es überführt komplexe juristische Definitionen in ein anwendbares Tool und fördert die Eigenverantwortung.
Kriterium | Dein Angebot erfüllt das Kriterium? (Ja/Nein) | Beispiele für „Ja“ (ZFU-pflichtig) | Beispiele für „Nein“ (eher ZFU-frei) |
1. Entgeltliche Wissens- & Fähigkeitsvermittlung | Ja / Nein | Du verkaufst einen Online-Kurs, ein Mentoring-Programm, ein Gruppen-Coaching mit festem Inhalt. | Du bietest ein kostenloses Erstgespräch an. Du verkaufst reine Produkte ohne Wissensvermittlung. |
2. Überwiegende räumliche Trennung | Ja / Nein | Dein Angebot besteht hauptsächlich aus Online-Videos, aufgezeichneten Live-Calls, Skripten, digitalen Workbooks. | Du machst ausschließlich Präsenz-Coachings oder rein synchrone Live-Calls, die nicht aufgezeichnet werden. |
3. Überwachung des Lernerfolgs | Ja / Nein | Du bietest Q&A-Sessions, Hausaufgaben, Workbooks mit Abgabe, individuelles Feedback, Fragemöglichkeiten per Chat/E-Mail. | Du bietest reine Motivations-Calls ohne Lerninhalte, rein organisatorischen Support oder eine Inspirationsbibliothek ohne Struktur. |
Wichtiger Hinweis: Hol dir unbedingt rechtlichen Rat! Die Rechtslage ist komplex und entwickelt sich ständig weiter. Was heute gilt, kann morgen schon wieder anders aussehen. Lass dein spezifisches Angebot von einer spezialisierten Anwaltskanzlei prüfen, um auf der sicheren Seite zu sein. Das ist die beste Investition in deine Sicherheit und deinen Seelenfrieden.
5. Was tun, wenn du schon betroffen bist (als Coach oder Kunde)?
Als Coach
Die Risiken bei Untätigkeit sind erheblich, von Rückforderungen bis zu Reputationsschäden. Gleichzeitig kann eine ZFU-Zulassung als „Qualitätsmerkmal“ und „Marketinginstrument“ dienen. Dies schafft einen klaren Anreiz für proaktives Handeln. Coaches, die jetzt schnell und transparent agieren, können das Vertrauen ihrer Kunden stärken und sich von unseriösen Anbietern abgrenzen. Betrachte die aktuelle Situation nicht nur als Problem, sondern als Chance, dein Business auf ein neues Level der Professionalität zu heben. Wer jetzt handelt, gewinnt langfristig das Vertrauen der Kunden und stärkt seine Marktposition.
Hier sind deine Schritte:
- Ruhe bewahren: Panik bringt dich jetzt nicht weiter. Informiere dich umfassend, so wie du es gerade tust. Das ursprüngliche Gesetz gibt es schon seit 1977, die Panik ist oft größer als nötig.
- Angebot prüfen: Nutze den Quick-Check und hol dir dann eine professionelle rechtliche Ersteinschätzung. Viele Kanzleien bieten hier kostenlose Erstberatungen an. Das ist der allererste Schritt, um Klarheit zu bekommen!
- Ggf. proaktiv handeln: Wenn dein Angebot ZFU-pflichtig ist und keine Zulassung hat, musst du aktiv werden. Das kann bedeuten, dein Angebot umzustrukturieren oder den Zulassungsprozess anzustoßen. Denk auch darüber nach, deine Verträge, AGB und Werbematerialien anzupassen, damit sie den neuen Gegebenheiten entsprechen.
Als Kunde (falls du selbst mal ein Coaching gebucht hast und unsicher bist)
- Vertrag prüfen: Schau dir deinen Coaching-Vertrag und die Programmbeschreibung genau an. Achte auf die Inhalte und die Art der Interaktion.
- ZFU-Zulassung suchen: Seriöse Anbieter weisen ihre ZFU-Zulassungsnummer transparent aus. Findest du keine, ist das ein Warnsignal. Du kannst auch die ZFU-Datenbank nutzen, um zugelassene Lehrgänge zu suchen.
- Ggf. Rückzahlung fordern: Wenn keine Zulassung vorliegt und die Kriterien für Fernunterricht erfüllt sind, kannst du den Anbieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern. Verweise dabei auf die Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 7 Abs. 1 FernUSG und zitiere das wegweisende BGH-Urteil vom 12.06.2025, Az. III ZR 109/24. Setze eine klare Frist für die Zahlung.
- Anwaltliche Hilfe: Wenn der Anbieter nicht reagiert oder sich weigert, hol dir umgehend anwaltliche Hilfe. Viele Kanzleien bieten hier kostenlose Ersteinschätzungen an.
Fazit
Das BGH-Urteil ist ein Wendepunkt für die gesamte Online-Coaching-Branche. Es hat klargestellt, dass viele Online-Coachings unter das FernUSG fallen und eine ZFU-Zulassung benötigen – auch wenn du an Unternehmer verkaufst und dein Angebot nicht „akademisch“ klingt. Ohne diese Zulassung sind Verträge nichtig, und das kann teure Rückforderungen, Bußgelder und Reputationsschäden nach sich ziehen. Die Grauzone wird kleiner, und die Anforderungen an Transparenz und Qualität steigen.
Ja, das Thema ist komplex und kann verunsichern. Aber sieh es als riesige Chance! Eine klarere Rechtslage schafft mehr Transparenz und Professionalität in unserer Branche. Du kannst dich jetzt aktiv positionieren, Vertrauen aufbauen und dein Business auf ein solides Fundament stellen. Das ist der Weg zu nachhaltigem Erfolg und zu mehr Freiheit für dich und deine Familie. Nutze diese Entwicklung, um dich als seriöse und qualitätsbewusste Anbieterin zu etablieren.
Lass uns das gemeinsam angehen! Prüf dein Angebot jetzt ganz genau. Wenn du Unterstützung brauchst, um deine Content-Marketing-Prozesse zu optimieren oder rechtliche Klarheit für dein Business zu bekommen, dann melde dich gerne bei mir. Ich bin für dich da, damit du dich auf deine Kernaufgaben konzentrieren kannst und dein Business strahlt – sicher und selbstbestimmt!
Quellen und weiterführende Links zum ZFU & Coaching-Thema
Um dir einen fundierten Überblick zu geben, habe ich mich auf aktuelle und vertrauenswürdige Quellen gestützt. Hier findest du die Links zu den wichtigsten Informationen:
1. Zum Bundesgerichtshof (BGH) Urteil und den direkten Auswirkungen:
- Urteilstext und Pressemitteilung (wenn verfügbar):
- Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:https://www.dr-stoll-sauber.de/aktuelles/bgh-urteil-online-coaching-vertrag-nichtig-bei-fehlender-zfu-zulassung/
- Hinweis: Dies ist eine sehr wichtige Quelle, da sie das BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) detailliert zusammenfasst und die direkten Konsequenzen aufzeigt.
- Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:https://www.dr-stoll-sauber.de/aktuelles/bgh-urteil-online-coaching-vertrag-nichtig-bei-fehlender-zfu-zulassung/
2. Offizielle Informationen zur ZFU und dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG):
- Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) – Offizielle Website:https://www.zfu.de/
- Hier findest du allgemeine Informationen zur ZFU, ihren Aufgaben und den Zulassungsprozessen.
- ZFU – Häufig gestellte Fragen (FAQ):https://www.zfu.de/FAQ
- Dieser Bereich der ZFU-Website ist Gold wert für viele deiner Leser, da er gängige Fragen direkt beantwortet.
- ZFU – Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG):https://www.zfu.de/fileadmin/user_upload/ZFU_allgemein/Gesetze_Richtlinien_Leitfaeden/FernUSG.pdf
- Der Gesetzestext selbst – für diejenigen, die ganz genau wissen wollen, was drinsteht.
3. Fachartikel und Interpretationen für Coaches und Online-Anbieter:
- eRecht24 – ZFU-Zulassung für Online-Kurse und Coachings: Wann brauche ich sie?https://www.e-recht24.de/artikel/online-handel/7978-zfu-zulassung-online-kurs-coaching-fernunterricht.html
- eRecht24 ist eine etablierte Quelle für Rechtsfragen im Online-Bereich und bietet oft verständliche Erklärungen.
- IT-Recht Kanzlei – BGH-Urteil zu Online-Coaching: Fernunterrichtspflicht auch im B2B-Bereich!https://www.it-recht-kanzlei.de/bgh-urteil-online-coaching-fernunterrichtspflicht-b2b.html
- Eine weitere wichtige juristische Quelle, die die Auswirkungen auf den B2B-Bereich hervorhebt.
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